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Immobilienbewertung für Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser

Der Verkehrswert von Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern wird in der Regel nach dem Vergleichswertverfahren oder dem Sachwertverfahren ermittelt.

 

Beim Vergleichswertverfahren wird eine ausreichend große Anzahl von vergleichbaren, tatsächlichen Kauffällen bzw. Transaktionen herangezogen um den Verkehrswert des zu begutachtenden Objekts zu ermitteln. Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit beziehen sich hierbei neben der Lage, der Größe und der Ausführung des Objektes auch auf den Zeitraum, in dem die herangezogenen Kauffälle stattgefunden haben. Dabei sollte der zeitliche Abstand zum Wertermittlungsstichtag nicht zu groß sein. Die zweite Anforderung betrifft die Anzahl der berücksichtigten Kauffälle. Generell sollten es mindestens 3 Transaktionen sein. Die Aussagekraft des Verfahrens wird jedoch auch nicht besser, wenn mehr als 15 - 20 Kauffälle einfließen, sodass als "Daumenregel" eine Spanne von 3 - 15/20 vergleichbare Kauffälle vorliegen sollten. Die Genauigkeit des Verfahrens nimmt natürlich ab, wenn nur eine unzureichende Vergleichbarkeit gegeben ist und/oder die Anzahl der Kauffälle nur gering ist.

 

Weiterhin wird das auf standardisierten Baukosten beruhende Sachwertverfahren zur Wertermittlung von Ein- oder Zweifamilienhäusern herangezogen. Die spezifischen, lokalen Marktgegebenheiten werden dann durch die sogenannten Sachwertfaktoren berücksichtigt, die von den Gutachterausschüssen regelmäßig aus den Marktdaten abgeleitet werden. Die vom Standard abweichenden Merkmale des Gebäudes, besondere Einrichtungen und Bauteile des Gebäudes oder auch durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen werden berücksichtigt. Der Bodenwert wird wird gesondert ermittelt und dem Wert des Gebäudes und evtl. vorhandener Nebengebäude hinzugefügt.

 

Grundsätzlich können - und werden in der Praxis auch häufig - beide Verfahren zur Wertermittlung herangezogen. Entweder zur jeweiligen Überprüfung der ermittelten Werte auf Plausibilität oder indem der Verkehrswert durch eine gewichtete Berücksichtigung beider Verfahrensergebnisse ermittelt wird.

Immobilienbewertung-Neuss-Einfamilienhaus

Immobilienbewertung für Eigentumswohnungen

Die Eigentumswohnung, oder auch das Wohneigentum besteht im rechtlichen Sinne aus drei Komponenten:

  1. dem Sondereigentum an den Räumen der Wohnung,
  2. dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum (vor allem am Grundstück und am Verwaltungsvermögen) und
  3. das Mitgliedschaftsrecht in der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Alle drei Bereiche werden bei der Wertermittlung berücksichtigt.

 

Die Nutzung von Eigentumswohnung erfolgt entweder zu eigenen Wohnzwecken (Eigennutzung) oder durch Vermietung an Dritte als Ertrags- bzw. Renditeobjekt.

 

Für die Bewertung von Eigentumswohnungen kommt i.d.R. sowohl das Vergleichswertverfahren als auch das Ertragswertverfahren zum Tragen.

 

Hinsichtlich des Vergleichswertverfahrens gilt das schon vorhergehend unter der Rubrik "Immobilienbewertung für Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser" ausgeführte.

 

Das Ertragswertverfahren basiert bei Eigentumswohnungen im Wesentlichen auf den nachhaltig erzielbaren Reinerträgen und der Alterswertminderung. Der im Miteigentumsanteil befindliche Bodenwert fließt in die Wertermittlung zwar ebenfalls ein, hat i.d.R. jedoch keine starke Bedeutung.

 

Auch hier werden häufig beide relevanten Bewertungsverfahren angewandt, entweder zur Plausibilisierung und/oder Addition der jeweiligen gewichteten Anteile. Die Vorgehensweise muss im Einzelfall sachverständig entschieden werden.

Immobilienbewertung-Duesseldorf-Eigentumswohnung