Eine qualifizierte und objektive Beratung hilft die richtigen Entscheidungen zu treffen ...


Welche Gutachterleistungen brauche ich ?

Der Umfang der sinnvollerweise zu beauftragenden Gutachterleistungen ist von Ihrer Situation und Ihren Zielsetzungen abhängig. Im Rahmen eines Vorgesprächs analysieren wir dies gemeinsam. Unser Ziel ist es, Ihnen eine dem Zweck entsprechende Leistung anzubieten, sodass Sie einen möglichst großen Mehrwert erhalten.

 

Für eine Kaufberatung brauchen Sie in der Regel kein vollumfängliches, gerichtsverwendbares Verkehrswertgutachten. In diesem Fall genügt wahrscheinlich eine kurz gefasste, schriftliche Objektbewertung (sachverständige Stellungnahme) mit einer eindeutigen Empfehlung. Die Kosten hierfür liegen deutlich unter denen für ein Vollgutachten.

 

Ähnlich verhält es sich bei einer Wertermittlung für den Verkauf eines Immobilienobjekts. Neben einer reinen Marktpreisermittlung können wir Ihnen basierend auf unserer Erfahrung auch Hinweise zur effektiven Vermarktung des Objekts geben, z.B. welche wertsteigernden Maßnahmen vor dem Verkauf sinnvoll sind.

 

Sie möchten wissen, ob es sinnvoll ist den Steuerbescheid des Finanzamts bzgl. einer geerbten oder durch Schenkung erworbenen Immobilie zu beeinspruchen? Hier empfiehlt sich häufig eine abgestufte Vorgehensweise:

  • Zunächst sollte im Rahmen einer Vorermittlung geprüft werden, ob ein Verkehrswertgutachten voraussichtlich zu einer relevanten Abweichung zu den Werten des Finanzamts führen würde.
  • Auf dieser Basis entscheiden Sie in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater, ob eine Beeinspruchung des Bescheids erfolgen sollte.
  • Erst dann sollte ggfls.ein vollumfängliches Verkehrswertgutachten (Vollgutachten) in Auftrag gegeben werden. Alles andere würde beim Finanzamt auch keine Beachtung finden.

Auch bei Scheidungs- oder Trennungsangelegenheiten sollte abgeklärt werden, welcher Gutachtenumfang wirklich notwendig ist. Nicht immer ist ein gerichtstaugliches Vollgutachten (Verkehrswertgutachten) erforderlich!

Insbesondere wenn Sie sich mit Ihrem (Ex-)Partner auf die Erstellung eines Schiedsgutachtens verständigen können und/oder das Gutachten für eine Scheidungsfolgenvereinbarung brauchen, kann, im Gegensatz zu einem Gerichtsgutachten, der Gutachtenumfang individuell vereinbart werden. Hierdurch lassen sich natürlich Kosten einsparen.